
Eine offene Erwerbsgesellschaft ist eher für kleine Unternehmen geeignet. Sie ist dann zweckmäßig, wenn mit Gewinnen gerechnet wird, die jedoch weitgehend entnommen werden. Für die Rechtsform der offenen Erwerbsgesellschaft spricht die formlose Gründung ohne große Auflagen (z. B. Mindestkapital oder bestimmte Unterne...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/o/oeg-(offene-erwerbsgesellschaft).p
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